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Wir führen auch weiterhin ambulante Operationen bei GKV und privatversicherten Patienten durch. Dabei wird die Narkose bei den GKV weiterhin durch die gesetzliche Krankenkasse übernommen. Die chirurgische Leistung ist jedoch eine Selbstzahlerleistung. Gerne erstelle ich Ihnen im Rahmen eines Beratungsgesprächs einen individuellen Kostenvoranschlag.
Warum ist die chirurgische Leistung eine Selbstzahlerleistung? Da ich, Dr. Murthum, freiwillig meine Zulassung zum ambulanten Operieren zurückgegeben habe, um die Versorgung der Patienten weiterhin auf höchstem Niveau zu halten. Die defizitären Behandlungen führen ansonsten zwangsläufig zu einer sehr viel schlechteren Versorgung.
Welchen Vorteil haben Sie oder Ihr Kind? Sie kenn MICH und damit kennen Sie den Operateur – im Gegensatz zu großen Krankenhäusern oder Unikliniken, bei denen Sie von irgendeinem Assistenz- oder Facharzt operiert werden, ohne diesen zu kennen. Ich habe weit über 20 Jahre Erfahrung mit solchen Operationen und kann Ihnen diese wohnortnah anbieten, ohne dass Sie weite Strecken zur OP oder Nachsorgeterminen in Kauf nehmen müssen.
Wird die Operation von der Krankenkasse erstattet?
Die Narkose kann von Krankenhaus zu Lasten der GKV durchgeführt werden. Die chirurgische Leistung ist eine Selbstzahlerleistung. In Einzelfällen kann eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse erfolgen. Dies kann aber nicht garantiert werden. Da ich, Dr. Murthum, nicht mehr an der Vereinbarung zur Durchführung von ambulanten Operationen teilnehme, ist eine Abrechnung zu Lasten der GKV auch nicht mehr möglich. Jedoch haben auch Sie als GKV-Patient die Möglichkeit von Sachleistungsprinzip ins Kostenerstattungsverfahren zu wechseln und sich somit wie ein Privatpatient behandeln zu lassen. Bitte Fragen Sie hier bei Ihrer Krankenkasse nach.
Warum sind Operationen an den Polypen und Mandeln wichtig?
Die Adenotomie und Tonsillotomie sind wichtige Operationen bei Kindern mit vergrößerter Rachenmandel bzw. Gaumenmandel. Die Vergrößerung führt zu Atemstörungen oder gar Atemaussetzern, Schlafstörung, behinderter Nasenatmung und verschlechterter Belüftung der Mittelohren, was wiederum zur Hörminderung oder zu Mittelohrentzündungen führen kann. Eine nicht behandelte Atem- und Schlafstörung führe zu einem reduzierten Allgemeinzustand, Herz-Kreislauf-Belastung und Verzögerung der kindlichen Entwicklung. Je länger eine Mittelohrerkrankung bestehen bleibt, umso mehr steigt die Gefahr, dass sich eine bleibende Hörstörung ergibt. Bei kleinen Kindern kann sich die Sprachentwicklung verzögern. Beides ergibt einen neuen und langfristigen Therapiebedarf. Derartige Folgeschäden seien immer häufiger zu beobachten, mit teilweise dramatischen Folgen für die betroffenen Familien.

